Die Hütte liegt auf einer Panoramaterrasse von seltener Schönheit auf dem Gipfel des Valle di Lumino und bietet dem Besucher einen bezaubernden 360°-Blick und unvergessliche Sonnenuntergänge; der nächtliche Blick auf die Hauptstadt Bellinzona wird Ihnen in Erinnerung bleiben. Die Hütte bietet Platz für Gruppen bis zu 50 Personen und eignet sich auch besonders für Schulklassen. Es handelt sich um ein 1939 erbautes und 1995/97 renoviertes Mauerwerk, das in zwei getrennte Gebäude unterteilt ist: den Speisesaal und den Schlafbereich mit Toiletten und Duschen (5 Zimmer und Dachgeschoss für 50 Betten und ein Doppelzimmer).
Um die Hütte zu erreichen, gibt es mehrere Wege unterschiedlicher Länge, die für alle geeignet sind, auch für die Jüngsten, die hier viel Platz zum Spielen und Toben haben.
Die Hütte ist auch ein hervorragender Ausgangspunkt für Wanderungen unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade. Von hier aus sind der Pizzo Molinera und der Pizzo Martum über gut ausgeschilderte Wege leicht zu erreichen. Für anspruchsvollere Wanderungen gibt es zahlreiche Routen, die bis zum bezaubernden Pizzo di Claro führen, oder man kann sich an Querungen in andere Regionen wagen (Val Pontirone und Calanca).
Von Mai bis Oktober verwöhnt Sie der Hüttenwärter mit verschiedenen kulinarischen Köstlichkeiten im Einklang mit den Jahreszeiten.
Im Winter steht den Gästen eine gemütliche Winterhütte mit Holzofen und einem kleinen Schlafraum für 6 Personen zur Verfügung (wenn kein Schnee liegt, ist eine kleine Quelle in ca. 15 Minuten über einen ebenen Weg erreichbar).
Hunde sind willkommen, müssen jedoch vorab telefonisch beim Hüttenwart angemeldet werden. Diese müssen draussen schlafen.
Preisinformation
Die Hütte muss vor Ort bezahlt werden.
Der angegebene Preis ist Halbpension und beinhaltet Frühstück und Mittagessen oder Abendessen.
Wir akzeptieren Schweizer Franken und Euro (Umrechnungskurs 1:1). Sie können auch mit den üblichen Karten und TWINT bezahlen.
Bewartungszeiträume
Bewartete Capanna:
Von Mai bis Oktober
es ist nicht möglich, selbst Mahlzeiten zu kochen.
Unbewartete Capanna:
November bis April
Kochen möglich (Wasserquelle ca. 10/15 Minuten entfernt)
Anreise
Von LUMINO 268 m (auch mit dem Bus zu erreichen):
Gehzeit: 4 Stunden und 30 Minuten (über steile Abkürzung) oder 5 Stunden (über Panoramaweg - Höhenunterschied: 1.636 Meter/T2
Möglichkeit des Aufstiegs mit der Seilbahn Pizzo Claro bis auf die Monti di Saurù 1328 m (Lumino) Tickets dazu können Sie gleich weiter unten finden oder HIER.
Gehzeit: 1 Stunde und 30 Minuten (über steile Abkürzung) oder 2 Stunden (über Sentiero Panoramico - Höhenunterschied: 576 Meter/T2
Von GIOVA/PREPIANTO (Buseno) 1.430 m (mit dem Auto erreichbar, wenn kein Schnee liegt, Mautstraße): Gehzeit: 1 Stunde und 30 Minuten - Höhenunterschied: 500 Meter /T2
Von CLARO 307 m (auch mit dem Bus erreichbar):
Gehzeit: 5 Stunden - Höhenunterschied: 1.597 m/ T2
Möglichkeit des Aufstiegs in die Berge (Mautstraße)
Gehzeit: 2 Stunden und 30 Minuten - Höhenunterschied: 900 m/ T2
Die aktuellsten Informationen zu den Preisen, Zustiegen und weitere Informationen können Sie ▷hier nachlesen.
Wichtige Hinweise zur Reservierung
Ausstattung
Alle Betten sind mit Bettdecken und Kopfkissen ausgestattet. Die Verwendung eines Hüttenschlafsacks ist obligatorisch. Dieser kann auch vor Ort gemietet/gekauft werden (CHF 7.-)
Ankunft
Bei der Ankunftdeponieren Sie Bergmaterial und Schuhe an dem dafür vorgesehenen Platz. Hüttenschuhe stehen in vielen Grössen zur Verfügung.
Allergien
Im Falle von Allergien wenden Sie sich bitte spätestens am Abend vor Ihrer Ankunft an den Hausmeister oder füllen Sie das entsprechende Feld bei der Reservierung aus.
Anmeldung
Die Anmeldung machen Sie nach der Ankunft beim Hüttenwart oder dem Team. Das Hüttenteam zeigt Ihnen gerne die Schlafplätze und gibt Ihnen alle Informationen.
Verpflegung
Die angegebenen Preise beinhalten Unterkunft, Abendessen und Frühstück. Die Steuern sind bereits enthalten. Getränke und Extras sind separat zu bezahlen.
Nachtruhe
Nachtruhe ist um 22.00 Uhr.
Hunde
Hunde sind nach vorheriger Absprache mit dem Hüttenwart willkommen.
Rauchen
Rauchen ist in der ganzen Hütte verboten. Wer draussen seine Zigarette raucht, benutzt bitte den Aschenbecher.
Haftungsausschluss
Das Begehen von Routen in alpinem Gelände erfordert gute Kondition, seriöse Vorbereitung und technische Kenntnisse im Bergsport. Die Begehung der beschriebenen Routen erfolgt auf eigene Verantwortung. Für sicheren Bergsport empfiehlt der SAC eine Ausbildung unter fachkundiger Leitung. Alle Inhalte im SAC-Tourenportal werden mit grösstmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Der Schweizer Alpen-Club SAC und die Autoren übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche jegliche Art gegenüber dem SAC sowie gegenüber den Autoren sind ausgeschlossen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für SAC-Hütten
Anwendungsbereich allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) basieren auf dem Reglement Hütten und Infrastruktur. Sie gelten für alle Reservationen in den offiziellen SAC-Hütten gemäss Art. 1.3 des Reglements Hütten und Infrastruktur resp. den gelisteten SAC-Hütten auf www.sac-cas.ch.
Gastaufnahmevertrag und Reservation
Der Gastaufnahmevertrag wird unmittelbar und ausschliesslich zwischen der reservierenden Person (in der Folge Gast genannt) und der/dem verantwortlichen Hüttenwart/in abgeschlossen, in unbewarteten oder von Sektionsmitgliedern bewarteten Hütten zwischen dem Gast und der hüttenbesitzenden Sektion.
Die Reservation von Schlafplätzen und Halbpension wird für beide Seiten verbindlich, wenn sie mündlich oder schriftlich bestätigt ist. Mit jeder Bestätigung treten die AGB in Kraft.
Bei der Reservation von Schlafplätzen über das Online-Hüttenreservations-System (OHRS) kann die Angabe der Kreditkartendaten verlangt werden.
Vorauszahlung / Anzahlung
Jede/r Hüttenwart/in ist berechtigt, zur Sicherstellung der Reservation eine Vorauszahlung / Anzahlung zu verlangen. Die maximale Höhe der Vorauszahlung / Anzahlung kann dem Gegen- wert der gesamten reservierten Dienstleistung entsprechen. Die Zahlung muss bis zum vereinbarten Datum überwiesen sein, ansonsten gilt die Reservation als nicht bestätigt. Eine Rückzahlung erfolgt nur bei termingerechtem Vertragsrücktritt gemäss den Annullationsbedingungen.
Für offiziell ausgeschriebene Sektionstouren werden keine Vorauszahlungen erhoben. Die Sektionen verpflichten sich, für allfällige Entschädigungen gemäss den Annullationsbedingungen einzustehen.
Annullationsbedingungen / No-show-Gebühr
Annullationen, Änderungen und Verschiebungen von Reservationen sind bis spätestens 2 Tage vor der reservierten Übernachtung bis um 18.00 Uhr über das OHRS oder telefonisch kostenlos möglich.
Für nicht oder zu spät gemeldete Annullationen und Verschiebungen von Reservationen oder Änderungen der Personenanzahl ist der/die Hüttenwart/in berechtigt, die No-show-Gebühr der hinterlegten Kreditkarte zu belasten bzw. in Rechnung zu stellen.
Die maximale Höhe der No-show-Gebühr kann dem Gegenwert der gesamten reservierten und nicht in Anspruch genommenen Dienstleistung (Übernachtung und Halbpension) entsprechen. Die No-show-Gebühr ist sowohl bei der Reservationsanfrage als auch bei der Reservationsbestätigung gegenüber dem Gast klar zu kommunizieren.
Die No-show-Gebühr gemäss Art. 4.2 entfällt, wenn der Gast schriftlich mittels Belegen nach- weist, dass die Beanspruchung der reservierten Dienstleistung wegen Wetterereignissen (bestätigte Unwetterwarnung von MeteoSchweiz bzw. Bestätigung der Erhöhung der Lawinengefahrenstufe gegenüber dem Vortag im Lawinenbulletin des SLF) für besagte Route und besagten Tag verunmöglicht wurde. Der/die Hüttenwart/in ist bis 18.00 Uhr am Vorabend der reservierten Übernachtung darüber zu informieren.
AGB für SAC-Hütten
Art. 4.A, 4.B und 4.C gelten auch bei vorzeitiger Abreise
Rücktritt durch den/die Hüttenwart/in
Der/die Hüttenwart/in kann unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:
Höhere Gewalt oder andere vom/von der Hüttenwart/in nicht vertretbare Umstände.
Gast verstösst während seines Aufenthalts markant gegen die Hüttenordnung des SAC;
Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes ist gesetzeswidrig.
Bei einem Rücktritt des/der Hüttenwart/in aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz. Die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt im Rahmen der Annullationsbedingungen grundsätzlich geschuldet, ausser bei höherer Gewalt.
Ausweispflicht
Ermässigte Übernachtungstarife für Mitglieder des SAC und von Organisation mit Gegenrecht werden nur gegen gültigen Ausweis gewährt.
Gratisübernachtungen für Bergführer in Ausübung ihres Berufs werden nur gegen Vorlage des gültigen IVBV-Ausweises und des Mitgliederausweises des SAC oder einer Organisation mit Ge- genrecht gewährt.
Zahlung
Übernachtungs- und Konsumationskosten sind spätestens am Abreisetag zu bezahlen. Die Zahlung mit Kreditkarte, elektronischen Zahlungsmitteln oder Fremdwährungen ist nur nach Verfügbarkeit und vorgängiger Bestätigung möglich.
In nicht bewarteten SAC-Hütten sind die Übernachtungskosten in bar in den dafür bezeichneten Kassen oder mittels Banküberweisung innert 10 Tagen zu begleichen.
Haftungsausschluss
Sämtliche schriftlichen und mündlichen Auskünfte von Hüttenwart/innen (z.B. über Tourenverhältnisse, Lawinen- und Wettersituation, Routenwahl etc.) werden mit grösstmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen sowie aus Erfahrung erteilt. Die Hüttenwart/innen übernehmen jedoch keine Gewähr dafür. Alle Entscheide betreffend Touren, Routen etc. liegen in der Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenwart/innen und des SAC für Schäden jeglicher Art, die sich für den Gast aus der Verwendung dieser Auskünfte ergeben könnten, ist ausgeschlossen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SAC-Hütten unterstehen Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist die Standortgemeinde der Hütte.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SAC-Hütten wurden von der Abgeordnetenversammlung am 29. August 2020 verabschiedet und treten 1. November 2020 in Kraft.
Preise Übernachtung
SAC/FAT Mitglieder
Nicht-Mitglieder
Halbpension
Erwachsene
CHF 20.-
CHF 25.-
+ CHF 45.-
Jugend (7-16 Jahre)
CHF 10.-
CHF 15.-
+ CHF 35.-
Kinder (0-6 Jahre)
gratis
gratis
+ CHF 10.-
Doppelzimmer (pro Paar)
CHF 60.-
CHF 80.-
siehe oben
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