
Eingeschränkte Mobilität
Mit dem Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen sollen Benachteiligungen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind, verhindert, verringert oder beseitigt werden. Hier finden Sie Informationen der SOB oder weiterführende Links zum Bundesgesetz zur Behindertengleichstellung (BehiG). Für die SOB ist die Behindertengleichstellung ein zentrales Thema. Sie investiert erhebliche Mittel, um die Behindertentauglichkeit an den Bahnhöfen sicherzustellen. So sind bereits 75% der SOB-Bahnhöfe BehiG-konform. Die restlichen folgenden Bahnhöfe werden schrittweise umgebaut:
Südnetz
Steinerberg
Sattel
Altmatt
Biberegg
Burghalden
Ostnetz
Herisau
Degersheim
Häggenschwil-Winden
Die Züge der SOB Auch beim Rollmaterial ist ein barrierefreies Reisen essenziell. Deshalb sind der Traverso sowie die Niederflurtriebszüge FLIRT der Serie 1 und 2 mit Niederflur-Einstiegen sowie behindertengerechten WCs ausgestattet. Für Rollstühle stehen zwei PRM-Plätze zur Verfügung. Diese befinden sich in der 2. Klasse.