Entschädigung bei Verspätungen
Nationales Fahrgastrecht
Bei Verspätungen von über 60 Minuten wird Ihnen ein Teil Ihres Billett- oder Abonnementpreises entschädigt.
Entschädigung bei Einzelbilletten
Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie 25 % des Billettpreises entschädigt.
Ab 120 Minuten Verspätung erhalten Sie 50 % des Billettpreises entschädigt.
Entschädigungsbeträge unter 5 Franken werden nicht ausbezahlt.
Entschädigung bei Abonnementen
Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie mindestens 5 Franken oder den Tageswert Ihres Abos entschädigt.
Antragsformular
Sofern Ihnen eine Entschädigung zusteht, können Sie das Antragsformular online ausfüllen, oder das Antragsformular als PDF herunterladen, ausfüllen und auf dem Postweg einreichen. Hinweis: In den SBB Reisezentren ist keine Entschädigung möglich. Antragsformular als PDF herunterladen