Etzlihütte SAC
2052 m.ü.M.
Die 1911 eröffnete Etzlihütte wurde durch den SAC Thurgau gebaut und ist heute noch in deren Besitz. Die Hütte wurde mehrmals um- und angebaut und bietet Platz für 75 Gäste.
Die familienfreundliche SAC-Hütte ist im Sommer sehr beliebt für Zweitageswanderungen, ist aber auch Ausgangspunkt für Hoch- und Klettertouren wie etwa zum Piz Guiv oder dem Oberalpstock. Nach einem langen Wandertag bietet ein Bad im Badebottich wohltuende Entspannung der müden Beine. Natürlich kann die Hütte auch als Tageswanderung besucht werden. Die Knöpflipfanne oder das Einsiedler-Ofenturli sind sehr gelobte Tagesmenus der Etzlihütte. Zum Dessert empfiehlt sich «Rita’s Rahmrötelitorte» mit einem feinen Hüttenkaffee. Die Torte ist eine Eigenkreation von Rita der Hüttenwartin und gibt es exklusiv nur in der Etzlihütte.
Im Winter kann das Gebiet mit den Tourenski erkundet werden und gilt als Geheimtipp in der Zentralschweiz.
Hütteninformation
Schlafplätze: 75 Schutzraum: 4
Hunde sind generell erlaubt, bitte beachten Sie die detaillierte Information unter den wichtigen Hinweisen zu Ihrer Reservierung.
Die Hütte muss vor Ort bezahlt werden.
Der angegebene Preis ist inklusive Halbpension und beinhaltet Abendessen, ein reichhaltiges Frühstück sowie Marschtee.
Eine Zahlung mit Bargeld ist möglich. Die Zahlung mit Kreditkarte, elektronischen Zahlungsmitteln oder Fremdwährungen ist nur nach Verfügbarkeit und vorgängiger Bestätigung möglich.
Bitte beachten Sie die neuen AGB's gültig seit November 2020.
Schutzraum: ganzjährig offen
Hütte:
JAN: geschlossen
FEB, MÄR, APR: geöffnet
MAI: geschlossen
JUN, JUL, AUG, SEP,OKT: offen
NOV: geschlossen
DEZ: über Neujahr bei günstigen Wetterbedingungen
Die aktuellsten Informationen zu den Preisen, Zustiegen und weitere Informationen können Sie ▷ nachlesen
Wichtige Hinweise zur Reservierung
Alle Betten sind mit Duvets und Kissen ausgestattet. Bitte bringen Sie Ihren Hüttenschlafsack mit. Dieser ist obligatorisch.
Bei der Ankunft deponieren Sie Bergmaterial und Schuhe an dem dafür vorgesehenen Platz. Hüttenschuhe stehen in vielen Grössen zur Verfügung.
Falls Sie Allergien haben, kontaktieren Sie bitte das Hüttenteam spätestens bis zum Vorabend Ihrer Ankunft.
Die Anmeldung machen Sie nach der Ankunft beim Hüttenwart oder dem Team. Das Hüttenteam zeigt Ihnen gerne die Schlafplätze und gibt Ihnen alle Informationen.
Die aufgeführten Preise beinhalten neben der Übernachtung auch das Abendessen, das Frühstück sowie Marschtee.
Nachtruhe ist um 22.00 Uhr.
Hunde sind in der Gaststube und in den Schlafräumen nicht erlaubt. Wir haben etwas ausserhalb der Hütte ein kleines Gebäude mit zwei Schlafplätzen, wo auch Hunde übernachten können
Rauchen ist in der ganzen Hütte verboten. Wer draussen seine Zigarette raucht, benutzt bitte den Aschenbecher.
Das Begehen von Routen in alpinem Gelände erfordert gute Kondition, seriöse Vorbereitung und technische Kenntnisse im Bergsport. Die Begehung der beschriebenen Routen erfolgt auf eigene Verantwortung. Für sicheren Bergsport empfiehlt der SAC eine Ausbildung unter fachkundiger Leitung. Alle Inhalte im SAC-Tourenportal werden mit grösstmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Der Schweizer Alpen-Club SAC und die Autoren übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche jegliche Art gegenüber dem SAC sowie gegenüber den Autoren sind ausgeschlossen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für SAC-Hütten
Anwendungsbereich allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) basieren auf dem Reglement Hütten und Infrastruktur. Sie gelten für alle Reservationen in den offiziellen SAC-Hütten gemäss Art. 1.3 des Reglements Hütten und Infrastruktur resp. den gelisteten SAC-Hütten auf www.sac-cas.ch.
Gastaufnahmevertrag und Reservation
Der Gastaufnahmevertrag wird unmittelbar und ausschliesslich zwischen der reservierenden Person (in der Folge Gast genannt) und der/dem verantwortlichen Hüttenwart/in abgeschlossen, in unbewarteten oder von Sektionsmitgliedern bewarteten Hütten zwischen dem Gast und der hüttenbesitzenden Sektion.
Die Reservation von Schlafplätzen und Halbpension wird für beide Seiten verbindlich, wenn sie mündlich oder schriftlich bestätigt ist. Mit jeder Bestätigung treten die AGB in Kraft.
Bei der Reservation von Schlafplätzen über das Online-Hüttenreservations-System (OHRS) kann die Angabe der Kreditkartendaten verlangt werden.
Vorauszahlung / Anzahlung
Jede/r Hüttenwart/in ist berechtigt, zur Sicherstellung der Reservation eine Vorauszahlung / Anzahlung zu verlangen. Die maximale Höhe der Vorauszahlung / Anzahlung kann dem Gegen- wert der gesamten reservierten Dienstleistung entsprechen. Die Zahlung muss bis zum vereinbarten Datum überwiesen sein, ansonsten gilt die Reservation als nicht bestätigt. Eine Rückzahlung erfolgt nur bei termingerechtem Vertragsrücktritt gemäss den Annullationsbedingungen.
Für offiziell ausgeschriebene Sektionstouren werden keine Vorauszahlungen erhoben. Die Sektionen verpflichten sich, für allfällige Entschädigungen gemäss den Annullationsbedingungen einzustehen.
Annullationsbedingungen / No-show-Gebühr
Annullationen, Änderungen und Verschiebungen von Reservationen sind bis spätestens 2 Tage vor der reservierten Übernachtung bis um 18.00 Uhr über das OHRS oder telefonisch kostenlos möglich.
Für nicht oder zu spät gemeldete Annullationen und Verschiebungen von Reservationen oder Änderungen der Personenanzahl ist der/die Hüttenwart/in berechtigt, die No-show-Gebühr der hinterlegten Kreditkarte zu belasten bzw. in Rechnung zu stellen. Die maximale Höhe der No-show-Gebühr kann dem Gegenwert der gesamten reservierten und nicht in Anspruch genommenen Dienstleistung (Übernachtung und Halbpension) entsprechen. Die No-show-Gebühr ist sowohl bei der Reservationsanfrage als auch bei der Reservationsbestätigung gegenüber dem Gast klar zu kommunizieren.
Die No-show-Gebühr gemäss Art. 4.2 entfällt, wenn der Gast schriftlich mittels Belegen nach- weist, dass die Beanspruchung der reservierten Dienstleistung wegen Wetterereignissen (bestätigte Unwetterwarnung von MeteoSchweiz bzw. Bestätigung der Erhöhung der Lawinengefahrenstufe gegenüber dem Vortag im Lawinenbulletin des SLF) für besagte Route und besagten Tag verunmöglicht wurde. Der/die Hüttenwart/in ist bis 18.00 Uhr am Vorabend der reservierten Übernachtung darüber zu informieren. AGB für SAC-Hütten
Art. 4.A, 4.B und 4.C gelten auch bei vorzeitiger Abreise
Rücktritt durch den/die Hüttenwart/in Der/die Hüttenwart/in kann unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:
Höhere Gewalt oder andere vom/von der Hüttenwart/in nicht vertretbare Umstände.
Gast verstösst während seines Aufenthalts markant gegen die Hüttenordnung des SAC;
Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes ist gesetzeswidrig.
Bei einem Rücktritt des/der Hüttenwart/in aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz. Die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt im Rahmen der Annullationsbedingungen grundsätzlich geschuldet, ausser bei höherer Gewalt.
Ausweispflicht
Ermässigte Übernachtungstarife für Mitglieder des SAC und von Organisation mit Gegenrecht werden nur gegen gültigen Ausweis gewährt.
Gratisübernachtungen für Bergführer in Ausübung ihres Berufs werden nur gegen Vorlage des gültigen IVBV-Ausweises und des Mitgliederausweises des SAC oder einer Organisation mit Ge- genrecht gewährt.
Zahlung
Übernachtungs- und Konsumationskosten sind spätestens am Abreisetag zu bezahlen. Die Zahlung mit Kreditkarte, elektronischen Zahlungsmitteln oder Fremdwährungen ist nur nach Verfügbarkeit und vorgängiger Bestätigung möglich.
In nicht bewarteten SAC-Hütten sind die Übernachtungskosten in bar in den dafür bezeichneten Kassen oder mittels Banküberweisung innert 10 Tagen zu begleichen.
Haftungsausschluss Sämtliche schriftlichen und mündlichen Auskünfte von Hüttenwart/innen (z.B. über Tourenverhältnisse, Lawinen- und Wettersituation, Routenwahl etc.) werden mit grösstmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen sowie aus Erfahrung erteilt. Die Hüttenwart/innen übernehmen jedoch keine Gewähr dafür. Alle Entscheide betreffend Touren, Routen etc. liegen in der Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenwart/innen und des SAC für Schäden jeglicher Art, die sich für den Gast aus der Verwendung dieser Auskünfte ergeben könnten, ist ausgeschlossen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SAC-Hütten unterstehen Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist die Standortgemeinde der Hütte. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SAC-Hütten wurden von der Abgeordnetenversammlung am 29. August 2020 verabschiedet und treten 1. November 2020 in Kraft.
Preisliste
SAC-Mitglieder | Halbpension | Morgenessen | Abendessen |
Ab 23 Jahren | CHF 68.00 | CHF 12.00 | CHF 28.00 |
15 - 22 Jahre | CHF 56.00 | CHF 12.00 | CHF 26.00 |
Bis 14 Jahre | CHF 42.00 | CHF 9.00 | CHF 21.00 |
Nicht-Mitglieder | Halbpension | Morgenessen | Abendessen |
Ab 18 Jahren | CHF 82.00 | CHF 12.00 | CHF 28.00 |
7 - 17 Jahre | CHF 55.00 | CHF 9.00 | CHF 21.00 |
Bis 6 Jahre | CHF 42.00 | CHF 9.00 | CHF 21.00 |
Weitere | Halbpension | Morgenessen | Abendessen |
Bergführer | CHF 40.00 | CHF 12.00 | CHF 28.00 |
Tourenleiter | CHF 55.00 | CHF 12.00 | CHF 28.00 |
Militär, Polizei, etc. | CHF 68.00 | CHF 12.00 | CHF 28.00 |