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Eingeschränkte Mobilität

Mit dem Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen sollen Benachteiligungen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind, verhindert, verringert oder beseitigt werden. Hier finden Sie Informationen der SOB oder weiterführende Links zum Bundesgesetz zur Behindertengleichstellung (BehiG). Die Züge der SOB Auch beim Rollmaterial ist ein barrierefreies Reisen essenziell. Deshalb sind der Traverso sowie die Niederflurtriebszüge FLIRT der Serie 1 und 2 mit Niederflur-Einstiegen sowie behindertengerechten WCs ausgestattet. Für Rollstühle stehen zwei PRM-Plätze zur Verfügung. Diese befinden sich in der 2. Klasse.

Leichte Sprachen
Barrierefreises Reisen in leichter Sprache erklärt.
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SBB Call Center Handicap
Täglich von 6 bis 22 Uhr erreichbar
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